Ausgangslage Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 10.4.2018 (1 BvR 2119/17) die Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer, welche aus dem Jahr 1964 (alte Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (neue Bundesländer) stammen, würden nicht die tatsächlichen Wertentwicklungen in ausreichendem Maße widerspiegeln....